Beim Hausverkauf passende Interessenten vor der Besichtigung finden

Interessenten für Wohnimmobilien gibt es derzeit viele. Die Nachfrage ist ausgesprochen hoch. Um keine Massenbesichtigungen durchzuführen gilt es, bereits vor dem Besichtigungstermin die passenden Interessenten zu finden.

Erstberatung per Telefon

Die erfolgreiche Werbung für Ihre Immobilie zieht oft eine Vielzahl an Detail-Anfragen zur Immobilie nach sich sowie konkrete Besichtigungswünsche. Bereits im ersten Telefonat lässt sich feststellen, welche Kunden wirkliches Interesse an der Immobilie und auch eine ernste Kaufabsicht haben.

Beratung und Bonitäts-Check

Durch die ersten Telefonate und auch Beratungsgespräche in unserem Büro werden durch uns die Interessenten vorsortiert, für die das Objekt tatsächlich in Frage kommt.

Idealerweise gehört eine Beratung in unserem Büro für den Käufer zum Standard. So können wir Detailfragen der Immobilie besprechen und auch eine mögliche Finanzierbarkeit bzw. die Bonität der Kunden prüfen, bevor wir eine Besichtigung vereinbaren.

Nur Kandidaten mit ernsthafter Kaufabsicht kommen zur Besichtigung

Durch unsere Erstberatung mit dem Bonitäts-Check können wir sicherstellen, dass nur Interessenten mit ernsthafter Kaufabsicht und den notwendigen finanziellen Mitteln Ihre Immobilie besichtigen.

Die Besichtigungstermine im Rahmen Ihres Hausverkauf in Halle werden damit zügig und nur mit einem Minimum an Aufwand für Sie durchgeführt. Denn die Interessenten sind bereits bestens über die Immobilie und den Verkaufsprozess informiert.

Ratgeber Immobilie

Übersicht Ratgeber
  • 12.07.2023 | , Gewerbe-News

    Escape-Room eröffnet bald im Herzen der Stadt!

    In der Innenstadt von Halle (Saale) wird bald eine spannende Attraktion Einzug halten. Ab Herbst diesen Jahres können Abenteuerlustige in einem brandneuen Escape-Room ihr Geschick und ihre Rätsellösungsfähigkeiten unter Beweis stellen. Dazu mietete die Limit Entertainment GmbH aus Berlin eine Gewerbefläche mit rd. 320 m² im bekannten StadtCenter ROLLTREPPE an.

  • 28.04.2023 | , Nachricht, Ratgeber

    Was ändert sich für Eigentümer und Verwalter beim WEG?

    Am 17. September beschloss der Bundestag mit einer Mehrheit eine WEG-Reform, der Bundesrat ratifizierte die Gesetzesnovelle am 9. Oktober. Ab 1. Dezember 2020 gelten nun verschiedene Neuerungen, Rechte und Pflichten – sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter. Wir zeigen, in welchen Bereichen die WEG-Reform Änderungen mit sich bringt.

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